Krebsvorsorge
Krebsfrüherkennung
Je nach Alter haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf gewisse Präventivmaßnahmen Frauen ab 20 Jahren wird eine regelmäßige Untersuchung des inneren Genitales empfohlen. Hierbei erfolgt neben einem ausführlichen Gespräch (Anamnese), eine Abstrichentnahme vom Gebärmutterhals, eine zytologische Untersuchung sowie eine gynäkologische Tastuntersung. Frauen ab 30 Jahren sollten zusätzlich jährlich ihre Brust untersuchen lassen. Frauen ab 50 Jahren haben zusätzlich Anspruch auf eine Untersuchung des Enddarms und erhalten von uns eine Stuhlprobe auf Darmkrebs.
